Bauen

Baumfällgenehmigung


Rechtsgrundlagen

- Bebauungspläne

- Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen der jeweiligen Gemeinde

- Bundesnaturschutzgesetz

 


Fristen

Fällzeiten:

vom 1. Oktober bis zum 28. Februar

 

Bearbeitungszeit des Antrags:

in der Regel 2 Wochen


Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr wird nach Zeitaufwand entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brück berechnet. Zusätzlich sind notwendige Ersatzpflanzungen vom Antragsteller zu übernehmen.


Ansprechpartner

Herr Neue
Zimmer 203
Telefon (033844) 62-466
Telefax (033844) 62-119


Formulare

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