Finanzen

Einzugsermächtigung, Bankverbindung ändern


Kurzinformationen

Einzug von offenen Forderungen


Beschreibung

Das Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) spart Zeit und Kosten. Sie gehen kein Risiko ein, sparen sich die Terminüberwachung und vermeiden Mahn- und Säumniszuschläge.

 

Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmalig von seinem Konto einzuziehen. Die Einzugermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Widerruf ist jederzeit möglich.


Ansprechpartner

Frau Beuster
Zimmer: 111
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-228
Telefax (033844) 62-119


Formulare

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