Finanzen
Einzugsermächtigung, Bankverbindung ändern
Kurzinformationen
Einzug von offenen Forderungen
Beschreibung
Das Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) spart Zeit und Kosten. Sie gehen kein Risiko ein, sparen sich die Terminüberwachung und vermeiden Mahn- und Säumniszuschläge.
Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmalig von seinem Konto einzuziehen. Die Einzugermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Widerruf ist jederzeit möglich.
Ansprechpartner
Frau Beuster
Zimmer: 111
Ernst-Thälmann-Straße 59
(033844) 62-228
(033844) 62-119
Formulare
- Einzugsermächtigung
- Erweiterung zur bestehenden Einzugsermächtigung
- Änderung der Bankverbindung zur bestehenden Einzugsermächtigung
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