Finanzen

Grundstücksangelegenheiten


Kurzinformationen

Die Gemeinden tätigen Grundstücksan- und -verkäufe zur Erfüllung öffentlich rechtlicher Aufgaben.

Über den An- und Verkauf von Grundstücken entscheidet grundsätzlich die Gemeindevertretung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

 

Verkauf von Grundstücken:

Sie möchten ein kommunales Grundstück erwerben?

Dann senden Sie einen schriftlichen Kaufantrag an die Amtsverwaltung Brück. Die Amtsverwaltung fertigt nach Prüfung der erforderlichen Verkaufsvoraussetzungen eine Beschlussvorlage für die jeweilige Gemeindevertretung, die dann darüber berät und beschließt.

 

Nach § 79 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung dürfen Gemeinden Vermögenswerte veräußern, die nicht zur Aufgabenerfüllung gebraucht werden. Die Veräußerung soll mindestens zum vollen Wert erfolgen.

Die Feststellung des vollen Wertes eines unbebauten Grundstückes kann über den aktuellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses für Grundstückswerte oder aber über das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen erfolgen. Bei bebauten Objekten ist grundsätzlich ein Gutachten erforderlich.

Die Kosten des Gutachtens sind vom Interessenten/Erwerber zu übernehmen.

 

Die verfügbaren Gewerbegrundstücke sind auf der Immobilienseite unseres Internetauftritts eingestellt.

 

- kommunale Gewerbegrundstücke

 

Derzeit zum Verkauf stehende bebaute und unbebaute Grundstücke erfragen Sie bitte direkt in der Abteilung Liegenschaften.

 


Rechtsgrundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg


Ansprechpartner

Frau Hennig
Zimmer: 107
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-472
Telefax (033844) 62-119