Standesamt/ Friedhofswesen

Namensführung


Kurzinformationen


 

Die namensrechtlichen Erklärungen und Einwilligungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige, Register führende Standesamt förmlich entgegennimmt.

Gibt ein Ausländer in Deutschland eine Erklärung zu seiner Namensführung ab, erkennt sein Heimatstaat diese Namensführung möglicherweise nicht an.

Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Erstreckung der beabsichtigten Namensänderung auf den Namen eines Kindes informiert Sie das Standesamt.


Beschreibung

 

Folgende Namenserklärungen können Sie beim Standesamt beurkunden lassen bzw. ggf. zu erfolgten Beurkundungen Ihre Einwilligung erklären:

1. familienrechtliche Namensänderungen

2. öffentlich-rechtliche Namensänderung


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

 


Gebühren

 

1 familienrechtliche Namensänderung       37,00 €

1 Bescheinigung der Namensänderung     15,00 €

 

Für öffentlich- rechtliche Änderung eines Vor - und Familiennamens sowie im Falle der Ablehnung oder Rücknahme des Namensänderungsantrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt 2,50 € bis 1050,00 € und für die Vornamensänderung 2,50 € bis 275,00 €. Bei Antrag auf Gebührenermäßigung müssen Einkommensnachweise beigelegt werden. Zuständige Behörde hier ist die Namensänderungsbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.


Ansprechpartner

Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-335
Telefax (033844) 62-119