Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Lebenspartnerschaft


Kurzinformationen

Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.


Für eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann eine Nachbeurkundung im deutschen Register beantragt werden.


Beschreibung

Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Treffen die Lebenspartner keine Bestimmung, so behält jeder den von ihm zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen ohne zeitliche Begrenzung nachgeholt werden.

Ein Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Sind Beide ledig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

 

In den folgenden Fällen sollten Sie sich persöhnlich beim Standesamt melden:

  • ein/e Lebenspartner/in ist geschieden oder verwitwet
  • ein/e Lebenspartner/in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Lebenspartner/innen ist adoptiert
  • ein/er Lebenspartner/in ist im Ausland geschieden

Gebühren

Die Kosten setzen sich, je nach Sachlage, aus den folgenden Gebühren zusammen.

 

1 Prüfung der Vorraussetzungen bei Deutschen:    51,00 €

1 Prüfung der Voraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist:   85,00 €

1 Mitwirkung  bei der Begründung der Ehe in den Amtsräumen während der allgemeinen Dienstzeiten:   45,00 €

1 Mitwirkung  bei der Begründung der Ehe in den Amtsräumen außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten:   100,00 €

1 Ausstellung einer Urkunde:   15,00 €, jede weitere: 7,50 €

1 Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft:   85,00 € bis  115,00  €

    


Ansprechpartner


Standesamt/ Friedhofswesen

Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-335
Telefax (033844) 62-119

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

 

 

 

 

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo Logo Amt
Veranstaltungen
 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

NACHBARKOMMUNEN

     Beelitz

   Treuenbrietzen
 Amt Niemegk    Bad Belzig
   

 

AMT BRÜCK IN BILDERN
Besucher: 490375