Lebenspartnerschaft
Kurzinformationen
Für die Begründung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Lebenspartner/innen seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Für eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft kann eine Nachbeurkundung im deutschen Register beantragt werden.
Beschreibung
Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Treffen die Lebenspartner keine Bestimmung, so behält jeder den von ihm zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen ohne zeitliche Begrenzung nachgeholt werden.
Ein Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG
Notwendige Unterlagen
Sind Beide ledig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
In den folgenden Fällen sollten Sie sich persöhnlich beim Standesamt melden:
- ein/e Lebenspartner/in ist geschieden oder verwitwet
- ein/e Lebenspartner/in besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Lebenspartner/innen ist adoptiert
- ein/er Lebenspartner/in ist im Ausland geschieden
Gebühren
Die Kosten setzen sich, je nach Sachlage, aus den folgenden Gebühren zusammen.
1 Prüfung der Vorraussetzungen bei Deutschen: 51,00 €
1 Prüfung der Voraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 85,00 €
1 Mitwirkung bei der Begründung der Ehe in den Amtsräumen während der allgemeinen Dienstzeiten: 45,00 €
1 Mitwirkung bei der Begründung der Ehe in den Amtsräumen außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten: 100,00 €
1 Ausstellung einer Urkunde: 15,00 €, jede weitere: 7,50 €
1 Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaft: 85,00 € bis 115,00 €
Ansprechpartner
Standesamt/ Friedhofswesen
Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59 (033844) 62-335
(033844) 62-119