Standesamt/ Friedhofswesen

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.


Für deutsche Kinder, die im Ausland geboren sind,  kann eine Nachbeurkundung im deutschen Geburtsregister beantragt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Nachbeurkundung für einer im Ausland erfolgten Geburt: 80,00 € 
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 €, jede weitere 7,50 €

 


Ansprechpartner

Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-335
Telefax (033844) 62-119