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Standesamt/ Friedhofswesen

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.


Für deutsche Kinder, die im Ausland geboren sind,  kann eine Nachbeurkundung im deutschen Geburtsregister beantragt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung
  • Sind die Eltern miteinander verheiratet:
    • Personalausweis
    • Heiratsurkunde
    • bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:
    • wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Geburtsurkunde
    • wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine Heiratsurkunde und entsprechende Nachweise über die Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern diese vorgeburtlich erfolgte
    • falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, ist diese beim Standesamt vorzulegen
  • In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
    • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten
    • Spätaussiedler
    • erforderliche Vaterschaftsanerkennung
    • gewünschte Namenserteilung

Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Nachbeurkundung für einer im Ausland erfolgten Geburt: 80,00 € 
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 €, jede weitere 7,50 €

 


Ansprechpartner

Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-335
Telefax (033844) 62-119

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

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