Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kinderreisepass


Kurzinformationen

Der Kinderreisepass wird nicht weltweit anerkannt und ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.


Beschreibung

Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Bitte beachten Sie: In einige Länder (z. B. in die USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip).
Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Rechtsgrundlagen

Passpflicht

Passmuster

Gültigkeitsdauer und Verlängerung

Ausstellung eines Passes

Zuständigkeit


Notwendige Unterlagen

  • Alle erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
  • 1 biometrisch Passfoto (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig)
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern.
  • Anwesenheit des Kindes
  • Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.
  • Einverständniserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung anwesend ist.
  • bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht (z.B. Sorgeerklärung, Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung des Jugendamtes u. Ä.).

Fristen

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.


Gebühren

  • Erst- und Neuausstellung 13,00 EUR
  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR

Weiterführendes

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

 

 

 

 

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo Logo Amt
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

08. 12. 2023

 

09. 12. 2023 - Uhr bis 19:00 Uhr

 

09. 12. 2023 - Uhr bis 18:00 Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

NACHBARKOMMUNEN

     Beelitz

   Treuenbrietzen
 Amt Niemegk    Bad Belzig
   

 

AMT BRÜCK IN BILDERN
Besucher: 495943