Kinderreisepass
Kurzinformationen
Der Kinderreisepass wird nicht weltweit anerkannt und ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Beschreibung
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Bitte beachten Sie: In einige Länder (z. B. in die USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip).
Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Rechtsgrundlagen
Passpflicht
Passmuster
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Ausstellung eines Passes
Zuständigkeit
Notwendige Unterlagen
- Alle erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
- 1 biometrisch Passfoto (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig)
- Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern.
- Anwesenheit des Kindes
- Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.
- Einverständniserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung anwesend ist.
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht (z.B. Sorgeerklärung, Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung des Jugendamtes u. Ä.).
Fristen
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Gebühren
- Erst- und Neuausstellung 13,00 EUR
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR