Hinweis zu Initiativbewerbungen

 

Die Amtsverwaltung Brück weist darauf hin, dass Bewerbungen ohne Bezug auf eine Ausschreibung (Initiativbewerbungen) leider nicht berücksichtigt werden können. Hiervon ausgenommen sind Initiativbewerbungen für Erzieherinnen und Erzieher.

 

Sofern Personalbedarf  besteht, werden öffentliche Stellenausschreibungen getätigt. Hierzu sind öffentliche Arbeitgeber i. S. d. § 82 SGB IX verpflichtet.

Initiativbewerbungen wurden stets an den Bewerber zurückgesendet. Die Rücksendungen verursachen einen nicht gerade unbeträchtlichen Kostenaufwand.

Daher hat sich die Personalverwaltung entschlossen, zukünftig folgende Regelung festzusetzen:

Sollte kein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt sein, wird die Initiativbewerbung einen Monat lang im Personalbüro aufbewahrt. Innerhalb dieser Frist können Sie diese persönlich abholen. Nach Fristende werden die eingereichten Unterlagen, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, vernichtet.

Lesen Sie hierzu auch unseren Datenschutzhinweis

Wir bitten um Beachtung und Verständnis für diese zukünftige Verfahrensweise.

 

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