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Grundstück (Gemarkung Brück) zur landwirtschaftlichen Nutzung zu verpachten!

Brück, den 26. 07. 2016
0 Kommentare

Die Stadt Brück bietet ab dem 01.10.2016 ein ausschließlich zur landwirtschaftlichen Nutzung gedachtes Grundstück zur Verpachtung an.

 

Das Grundstück befindet sich in 14822 Brück,

direkt an der Bundesstraße B 246, in Richtung Brück-Ausbau auf der linken Seite

Flur 10 Flurstück 351, Gemarkung Brück

Gesamtgröße: 1,1950 ha

 

Grünland: 0,9718 ha mit Bodenpunkt 46

Ackerland: 0,2232 ha mit Bodenpunkt 47

 

 

Mindestgebot Pachtzins / Jahr:   300,00 €

Gebote mit konkreten Angaben zum Pachtzins und Nutzungszweck richten Sie bitte bis

 

spätestens zum 25.08.2016

an das

Amt Brück

Der Amtsdirektor

Ernst-Thälmann-Straße 59

14822 Brück.

 

Das Gebot muss fristgerecht bei der vorgenannten Adresse schriftlich eingehen. Es soll mit der Kennzeichnung „Gebot Flur 10 Flurstück 351, Gemarkung Brück“ versehen eingereicht werden.

 

 

Weitere Informationen

Die oben stehende Flächenaufteilung aus dem Liegenschaftskataster erfolgt ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung; wegen der tatsächlichen Flächengröße, der jeweiligen Nutzungsart sowie der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt die Verpächterin keine Gewähr.

 

Die landwirtschaftliche Fläche ist bis zum 30.09.2016 verpachtet und wird ab dem 01.10.2016 für einen Zeitraum von 12 Jahren zur Pacht angeboten.

 

Die Fläche befindet sich in einem geschützten Biotop - Biotoptyp: Feuchtwiesen nährstoffreicher Standorte, weitgehend ohne spontanen Gehölzbewuchs (Gehölzdeckung < 10 %), Code 0510301, Kennung LU08005-3742SO0210.

 

Ausschreibungsbedingungen für die Verpachtung von landwirtschaftlichen Liegenschaften

 

Haftungsausschluss

Dieses Angebot der Amtsverwaltung Brück erfolgt freibleibend. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

 

Besonderheiten des Ausschreibungsobjektes

Begründete Ansprüche Dritter nach dem Vermögensgesetz (VermG) oder dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) sind für das Objekt nicht bekannt, können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

 

Besuchsberechtigungen

Die Besichtigung der landwirtschaftlichen Fläche kann von der öffentlichen Straße aus erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass das ungenehmigte Betreten der Fläche nicht gestattet ist.

 

Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens

 

Abgabe des Gebotes

Nicht rechtzeitig zum Schlusstermin eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.

Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote protokolliert und den Interessenten der Eingang ihres Gebotes auf dem Postweg bestätigt.

 

Inhalt des Gebotes

Es können ausschließlich Pachtgebote abgegeben werden.

Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie ein auf eine feste Summe in EURO lautendes Pachtzinsgebot enthalten.

Maßgeblich ist der Nettopachtzins. Durch den Pächter sind darüber hinaus Nebenkosten, wie auf den Flächen ruhende Abgaben, Steuern sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu tragen.

 

Besondere Vertragsbedingungen

Das Pachtjahr beginnt in der Regel am 01.10. und endet am 30.09. des darauf folgenden Jahres. Der Beginn des ersten Pachtjahres kann abweichend davon festgesetzt werden.

 

Verfahrensweise nach Gebotseröffnung

Der Amtsverwaltung Brück steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.

Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotseröffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Amtsverwaltung Brück abgeleitet werden.

Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

 

Zuschlagserteilung

Die Entscheidung zur Vergabe der Fläche erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote.

Die Amtsverwaltung Brück ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.

Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.

 

Bild zur Meldung: Pachtgrundstück


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Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

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