Neue Förderrichtlinie für zusätzlichen Wohnraum für Flüchtlinge

Amt Brück, den 02. 10. 2015
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Die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark ist zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge verpflichtet. Neuer Wohnraum ist neben den Übergangseinrichtungen dringend nötig. Der Kreistag hat daher am 24. September 2015 die „Richtlinie zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge“ beschlossen. Antragsformular und Hinweise sind auf der Internetseite des Landkreises www.Potsdam- Mittelmark.de veröffentlicht.


Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt über zwei Jahre insgesamt 400.000 Euro als Zuschuss bereit. Die Herrichtung einer Wohnung mit bis zu 65 qm Größe kann mit maximal 10.000 Euro gefördert werden, bis 80 qm mit höchstens 15.000 Euro. Eine Zuwendung von bis zu 20.000 Euro ist für Wohnungen bis 90 qm möglich. Der Zuschuss wird nach Bewilligung als Erstattung der förderfähigen Ausgaben gezahlt. Der Landkreis behält sich das Belegungsrecht für die so geförderten Wohnungen für längstens fünf Jahre vor. Eine Reihe von weiteren Kriterien – zur Lage der Wohnung, Entfernung zur Bushaltestelle und zum Arzt- ist Voraussetzung für eine Zuwendung, auf die darüber hinaus kein Rechtsanspruch besteht.

 

Weiterhin sucht der Landkreis nach geeigneten Objekten für Übergangseinrichtungen im Landkreis, da die Zuweisung weiterer Asylsuchender nicht nachlassen wird.
Wohnungsangebote können ebenfalls weiterhin an die Kreisverwaltung gerichtet werden.

 

Das Antragsformular sowie die Links zu den wichtigsten Fragen sind im Internet unter www.potsdam-mittelmark.de/Flüchtlinge
eingestellt. Unter der Telefon-Nr. 033841–65 400 werden Fragen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren durch die beauftragte TGZ Fläming GmbH beantwortet.

 

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