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Landkreis vergibt den Agenda-21-Preis 2015 als Innovationspreis Erneuerbare Energie und nachwachsende Rohstoffe

Amt Brück, den 16. 04. 2015
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2015 vergibt der Landkreis erneut den Agenda-21-Preis. Gefragt sind besondere Leistungen bei der Energieeinsparung, der Planung bzw. Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie gangbare Wege der Ablösung von fossilen Energieträgern durch erneuerbare Energieträger bzw. die Ablösung fossiler Rohstoffe durch erneuerbare Rohstoffe.

 

Aufgefordert sind Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Haushalte, Ingenieurbüros, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kommunen, Vereine sowie Einzelpersonen sich mit ihrem Projekt im Sinne der Agenda 21 zu bewerben.

Von einem  Projekt oder einer Initiative im Sinne der Lokalen Agenda 21 muss  eine „nachhaltige“ oder „zukunftsfähige“ Wirkung für die Region ausgehen. Das zur Bewerbung eingereichte Projekt oder die Initiative sollte möglichst eine ökologische, ökonomische und soziale Komponente beinhalten. Ein Projekt, welches alle drei Komponenten umfasst, hat deshalb die größten Aussichten, in die engere Wahl zu kommen.

 

Über die Auslobung des Agenda-21-Preises als „Innovationspreis Erneuerbare Energie und nachwachsende Rohstoffe“ hinaus, sind auch sonstige Projekte zugelassen, die eine „nachhaltige“ oder „zukunftsfähige“ Wirkung entfalten.

 

Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 30.06.2015 (Posteingang).

Die Bewerbungsunterlagen sind an den

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Büro des 1. Beigeordneten
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig


zu senden.

Die Unterlagen sollten das Projekt aussagekräftig beschreiben. Besondere Formvorschriften gibt es nicht. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Lorenz unter der Telefonnummer 033841 91-232 oder über E-Mail unter wolfgang.lorenz@potsdam-mittelmark.de sowie das Sekretariat unter Tel.-Nr. 033841/91-660 zur Verfügung.

 

Bewerber erklären sich einverstanden, dass die eingereichten Unterlagen für die Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung auch über den Wettbewerb hinaus genutzt werden dürfen.

 

Die Sieger werden durch eine Jury des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Landwirtschaft ermittelt. Insgesamt steht in diesem Jahr ein Preisgeld von 5.000 €  zur Verfügung, welches in Abhängigkeit der Qualität der Bewerbungen auf einen oder mehrere Preisträger aufgeteilt wird. Jeder Teilnehmer erhält eine Ehrenurkunde. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die feierliche Preisverleihung erfolgt durch den Landrat in einer öffentlichen Veranstaltung im September, welche noch rechtzeitig bekannt gegeben wird.

 

Die Mitglieder der Jury und deren Angehörige im Sinne von § 20 Abs. 5 Bundesverwaltungsverfahrensgesetz, kommunale Unternehmen, bei denen der Landkreis Mehrheitsgesellschafter ist und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

 

 

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