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Hinweis zum Winterdienst

Amt Brück, den 19. 12. 2013
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

auch wenn die Wetterprognose uns aktuell wenig Hoffnung auf eine weiße Weihnacht macht, so wird uns der Winter sicherlich im neuen Jahr noch viele schöne Tage bescheren. Im Rückblick auf die vergangenen Jahre kann er uns aber auch wieder vor außergewöhnliche Herausforderungen stellen, die es zu meistern gilt.

 

Zum einen werden unsere kommunalen Mitarbeiter sowie das mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen ihr Bestes geben, die öffentlichen Straßen und Flächen so herzurichten, dass das Alltagsgeschehen möglichst reibungslos von statten gehen kann. Zum anderen sind auch wieder Sie als Anlieger in der Pflicht, Gehwege und ggf. Teile der Fahrbahn schnee- und eisfrei zu halten bzw. abzustumpfen.

 

Die Schneeräumung durch die Kommune auf den öffentlichen Verkehrswegen erfolgt je nach Gefahrenlage nach unterschiedlicher Priorität und nach festen Plänen. Das Augenmerk liegt hier bei den Ortsdurchfahrten und Haupterschließungsstraßen. Die übrigen Flächen können nur mit Nachrang vom Schnee befreit werden, so dass es eventuell zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann.

 

Durch die bei starken bzw. häufigen Schneefällen anfallenden größeren Schneemassen wird der Schnee zwangsläufig an den Rand der Fahrbahn geschoben und dort in Schneewällen abgelagert. Hierbei ist es teilweise nicht möglich, besondere Rücksicht auf Grundstückseinfahrten oder bereits geräumte Gehwege zu nehmen, ohne eine zügige flächendeckende Abwicklung des Winterdienstes zu beeinträchtigen. Daher wird bei diesen Wetterlagen auch Ihr bürgerschaftliches Engagement gefragt sein.

 

Für eine den Ansprüchen Aller genügende Durchführung des Winterdienstes ist ein unproblematisches Befahren der einzelnen - teilweise sehr schmalen - Straßen durch die Winterdienstfahrzeuge absolut unerlässlich. Erschwert wurde der Einsatz in der Vergangenheit oft durch abgestellte Kraftfahrzeuge im Straßenbereich. Schnell könnte dabei ein Schaden am Auto durch die Räumtechnik entstehen. Daher bitte ich Sie: Bitte parken Sie bei entsprechender Winterwitterung deshalb möglichst nicht auf der Fahrbahn, sondern auf Ihrem privaten Grundstück bzw. suchen Sie sich eine andere geeignete Parkmöglichkeit. Damit erreichen wir, dass der Räum- und Streudienst in seiner Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird.

 

Auch für eine reibungslose Abfallentsorgung sind die Unterstützung und das Verständnis aller Anwohner gefragt. Deshalb erhalten Sie über den Downloadlink am Ende dieser Seite ebenfalls die Informationen der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark mbH zur „Abfallentsorgung im Winter“ und nochmals die Hinweise zur „Abfallentsorgung während der Weihnachtszeit 2013“ zur Beachtung.

 

Wir möchten an Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden des Amtes Brück appellieren, sich mit den gegebenen Umständen zu arrangieren und sich ein wenig in Geduld zu üben. Nur so können wir alle gemeinsam außergewöhnliche Situationen bewältigen.

 

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2014.

 

Ihr Team vom Fachbereich Bauen & Ordnung des Amtes Brück

 

 

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