Steuern/Abgaben: Fälligkeit am 01.07. beachten !

Amt Brück, den 20.06.2012

Bitte beachten Sie die in Ihrem Abgabenbescheid des Amtes Brück angegebenen Fälligkeiten und zahlen Sie den zum 01.07. fälligen Betrag unter Angabe Ihres Kassenzeichens auf eines der genannten Konten ein. 

 

Bei erteilter Einzugsermächtigung, wird der fällige Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht.