Antragsfrist für die Beantragung von Zuwendungen oder Zuschüssen für das Jahr 2019

02. 10. 2018
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Die amtsangehörigen Gemeinden und die Stadt Brück vergeben jedes Jahr Zuwendungen oder Zuschüsse an gemeinnützige Vereine oder Interessengruppen, um das kulturelle Leben und das Gemeinwohl der Bürger zu fördern.

 

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einreichung eines solchen Antrages für das Jahr 2019 zum 31.10.2018 endet.

 

Die Antragsunterlagen sowie die jeweils gültige Richtlinie finden Sie unter dem Menüpunkt "Politik und Verwaltung"/"Richtlinien".

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Randig unter der 033844 - 62 123 gern zur Verfügung. 

 

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