Mögliche Genehmigungspflicht bei Fällungen von nicht durch Baumschutzsatzung geschützten Gehölzen
Die Amtsverwaltung Brück gibt folgenden Hinweis zur möglichen Genehmigungspflicht bei Fällungen von Bäumen, die nicht durch gemeindliche Baumschutzsatzung geschützt sind:
Viele Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, Bäume und andere Gehölze dürften beliebig gefällt oder beschnitten werden, wenn keine gemeindliche Baumschutzsatzung oder
eine Verordnung des Landkreises oder Landes sie schützt. Dies entspricht jedoch nicht der Rechtslage. Unter folgenden Links finden Sie Hinweise, die Sie davor bewahren sollen, versehentlich gegen gesetzliche Bestimmungen im Geltungsbereich des Naturschutz- sowie des Landeswaldgesetzes zu verstoßen.
http://www.amt-brueck.de/dienstleistung/formular/id/9635/baumschutz.html