Information zum anstehenden Sondervorhaben auf dem Truppenübungsplatz

Amt Brück
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Im Juli findet ein besonderes Übungsvorhaben auf dem Truppenübungsplatz statt.
Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit zwischen den Truppen am Boden und der Unterstützung aus der Luft, speziell durch Hubschrauber.
Diese Übung stellt in ihrer Komplexität einen Ausbildungshöhepunkt aller Beteiligten dar und wurde deshalb mit hoher Priorität bewertet.
Entsprechend wurde auch die grundsätzliche Schießzeitbegrenzung ausgeweitet.

Während es in der aktuellen Woche vorwiegend um vorbereitende Maßnahmen geht und die ersten Luftfahrzeuge eingeflogen werden,kann es vom 09. - 20.07.2018 werktäglich zu einem entsprechend höheren Betrieb im Luftraum über und rund um den Übungsplatz kommen.
Die genehmigten Einflugschneisen sind dabei unverändert. Der Anflug direkt über die Ortschaften sowie ein direkter Überflug erfolgt nicht.
Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung darf im Übungszeitraum Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 01:00 Uhr und samstags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr geübt, geflogen und auch geschossen werden.
Die Begrenzung des Nachtschießens auf zweimal pro Woche wurde für dieses Sondervorhaben ausnahmsweise aufgehoben.
Am Sonntag, 15.07.18 ist nur Üben, d.h. ein Einsatz ohne scharfen Schuss, gestattet.
Der Einsatz von Simulatoren, Pyrotechnik und Darstellungsmitteln ist, wie auch sonst, täglich von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr gestattet.
Waffen größeren Kalibers werden im gesamten Zeitraum nicht eingesetzt. Zur Nutzung kommen vorwiegend Handwaffen.

 

Information erhalten von: Truppenübungsplatzkommandantur LEHNIN

 

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