Herbstlaub und Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden!
Im Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern es fallen auch viele andere Gartenabfälle an. Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Herbstlaub und andere Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. Pflanzliche Abfälle aus Gartenpflegearbeiten sollten entweder auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden.
Im Herbst werden wieder die Gärten aufgeräumt und winterfest gemacht. Dabei fallen große Mengen Gartenabfälle an, wie Astschnitt, Reisig, Laub, Rasenschnitt oder komplette Sträucher und Bäume.
Leider werden solche Abfälle immer wieder illegal im Gartenfeuer entsorgt. Eine solche offene Verbrennung pflanzlicher Reststoffe im Freien setzt viele Schadstoffe und Feinstaub frei. Weil das Material meistens noch sehr feucht ist, erfolgt keine ausreichende Luftzufuhr und es kommt zu einer unvollständigen Verbrennung mit starker Rauchentwicklung. Deshalb dürfen pflanzliche Abfälle aus Garten und Haushalt nicht im heimischen Garten verbrannt werden.
Gartenbesitzer können ihre Abfälle in geeigneter Weise an Ort und Stelle kompostieren und den Kompost auf dem eigenen Grundstück verwenden. So werden Nährstoffe, die im Pflanzenmaterial gespeichert sind, wieder dem Garten zugeführt. Gartenabfälle können aber auch über die Biotonne entsorgt oder bei einer Annahmestelle für Grünabfälle abgeben werden. Die so gesammelten Pflanzenabfälle werden in Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet. Zu den nächstgelegenen Annahmestellen gehören:
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark
Telefon 033843 30678 Wertstoffhof Niemegk 14823 Niemegk, Bahnhofstraße 18 Telefon 033843 30665 |
Wertstoffhof Werder 14542 Werder, Hans-Grade-Straße 1 Telefon 03327 571450
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Rebo Umwelttechnik GmbH Recyclinghof Glindow www.rebo-umwelt.de recyclinghof@gertner-fettback.de
14822 Mühlenfließ OT Jeserig 14542 Werder OT Glindow, Poststraße 42
Telefon 033843 4570 Telefon 03327 572375
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