Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wald und Flur sind keine Entsorgungsanlage!

Amt Brück, den 26. 09. 2017
0 Kommentare

Wald und Flur sind keine Entsorgungsanlage!

 

Der Herbst stellt sich ein und die vielen Gartenfreunde sind emsig dabei, ihre Gärten winterfest herzurichten.

Bei diesen Arbeiten fällt natürlich wieder jede Menge Grünabfall an, der entsorgt werden muss.

Hierzu gestatten wir uns, Ihnen folgende wichtige Hinweise zu geben.

 

Wussten Sie, dass es illegal und verboten ist, Gartenabfall im Wald und Flur abzuladen?

 

Pflanzenreste aus Haus und Garten sind ABFALL, der genau wie andere Haushaltsabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zu überlassen sind.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hält Ihnen für die umweltgerechte Entsorgung von biologisch-abbaubarer Abfällen gleich mehrere Entsorgungsmöglichkeiten vor, so z. B. die braune Biotonne, den Grünabfallsack oder für größere Mengen auch den 1 m³ Bigbag. Ebenso nehmen Ihnen auch die Wertstoffhöfe des Landkreises Potsdam-Mittelmark sowie zugelassene und versierte Kompostanlagen Grünabfälle ab.

Auskünfte zu den Modalitäten der öffentlichen Grünabfallentsorgung erhalten Sie im aktuellen Abfallkalender sowie bei den Mitarbeiterinnen der APM-Abfallberatung, Telefon: 033843-30 -654; -671 oder E-Mail: apm-service@apm-niemegk.de, Website: www.apm-niemegk.de.

 

Alternativ können Sie die anfallenden Gartenabfälle selber in Ihrem eigenen Garten fachgerecht kompostieren.

 

Ein jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er mit seinem Handeln gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Forstrecht) verstößt und eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. Das Waldgesetz des Landes Brandenburg sieht für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 Euro vor.

 

Das sollten Sie auch wissen! Das Verbrennen von Grünabfall ist grundsätzlich verboten.

 

Gartenabfälle bringen den Wald durcheinander!

 

Wenn Grünabfälle (illegal) auf Feldern und Wiesen oder im Wald abgelagert werden, verändert sich das Nährstoffangebot im Waldboden, denn die Ablagerungsflächen erhalten eine Überdosis Stickstoff. Das führt dazu, dass sich die ursprüngliche Artenvielfalt in diesem Gebiet binnen kurzer Zeit in eine Monokultur von bspw. stickstoffliebenden Brennnesseln und Brombeeren wandelt.

Ebenso schädlich sind auch die in Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen nicht heimischer, konkurrenzstarker Pflanzen. Diese breiten sich aus und verdrängen nach und nach unsere anspruchsvolle heimische Flora und Fauna.

Entsorgen Sie deshalb bitte umweltgerecht und helfen Sie mit, dass der Wald mit seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion für uns alle ein beständiges Ökosystem und Naturerlebnis bleibt!

 

Vielen Dank sagen Ihnen die freundlichen Mitarbeiter(innen) der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH.

 

Bild zur Meldung: APM


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
 _____     _    _     _____     _____   
|  __ \\  | || | ||  |__  //   |  ___|| 
| |  \ || | || | ||    / //    | ||__   
| |__/ || | \\_/ ||   / //__   | ||__   
|_____//   \____//   /_____||  |_____|| 
 -----`     `---`    `-----`   `-----`  
                                        
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

24. 04. 2024

 

25. 04. 2024

 

26. 04. 2024

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 507611