Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Jährliche Brutschutzzeit hat begonnen

Amt Brück, den 15. 03. 2017
0 Kommentare

Seit dem 1. März dürfen Hecken und Bäume, die nicht im Wald stehen, nicht mehr geschnitten/gerodet werden. Dann beginnt der bis 30. September dauernde Bestandsschutz, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden. Das Verbot, außerhalb des Waldes, Hecken und Bäume zu schneiden, Bäume und Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus § 39 (5) des Bundesnaturschutzgesetzes hervor und soll dazu dienen, die Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

 

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (Entfernung von abgestorbenen Ästen). Dabei ist jedoch vorab zu prüfen, ob sich brütende Vögel in den Hecken oder Bäumen befinden.

 

Sollte ein Grundstückseigentümer Gründe haben, warum er dennoch einen Baum fällen oder eine Hecke über den Formschnitt hinaus beschneiden muss, dann ist ein Antrag auf Befreiung von den Verboten bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu stellen.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Amtsverwaltung unter der zentralen Rufnummer 033844-620, unter 033844-62332 oder per E-Mail unter ordnung@amt-brueck.de, bzw. die Mitarbeiter der UNB des Landkreises unter der zentralen Rufnummer 033841-910, unter 033841-91125 oder per E-Mail unter naturschutz@potsdam-mittelmark.de zur Verfügung.

 

Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
 ______      ___      ____       ___    
|      \\   / _ \\   |  _ \\    / _ \\  
|  --  //  / //\ \\  | |_| ||  | / \ || 
|  --  \\ |  ___  || | .  //   | \_/ || 
|______// |_||  |_|| |_|\_\\    \___//  
`------`  `-`   `-`  `-` --`    `---`   
                                        
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 505279