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Wichtige Kundeninformation zur Entsorgung von Dämmmaterialien aus Styropor

Amt Brück, den 27. 09. 2016
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

wir informieren Sie heute darüber, dass zum 01. Oktober 2016 die neue Abfallverzeichnis-Verordnung in Kraft tritt.

 

Eine wesentliche Änderung betrifft Styroporbaustoffe bzw. Styropordämmstoffe, die den Flammschutzhemmer Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten. Diese Abfälle werden ab diesem Zeitpunkt als gefährlicher Abfall eingestuft.

 

HBCD dient aufgrund seiner technischen Eigenschaften als Flammschutzmittel und wird vor allem in der Gebäudedämmung eingesetzt. Dieses HBCD ist langlebig, baut sich chemisch und biologisch nur langsam ab, reichert sich in biologischem Gewebe an und hat schädliche Wirkungen auf Organismen.

(Weitere Hintergrundinformationen erhalten Sie unter: https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-werden-hbcd-haltige-daemmstoffe-abfallrechtlich).

 

Aus den vorgenannten Gründen ist die Annahme von Dämmstoffabfällen aus Styropor, weder als Monocharge, noch als Bestandteil von Baumischabfällen, auf den Wertstoffhöfen der APM GmbH wegen der dort geltenden gesetzlichen Vorschriften ab sofort nicht mehr möglich.

 

Wir bedauern diese leider erforderliche Reduzierung des Annahmeumfangs sehr und bitten Sie, unter Berücksichtigung des genannten Sachverhaltes, um Verständnis.

 

Die zuständigen Behörden und relevanten Entsorgungsanlagen arbeiten momentan unter Hochdruck daran, gesetzeskonforme Entsorgungswege zu schaffen.

Sobald sich Entsorgungslösungen für derartige Abfälle bieten, werden wir Sie informieren.

 

Für Fragen und Abstimmungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der APM-Abfallberatung, Frau Belz (Tel. 033843-30654) und Frau Mehl (Tel. 033843-30671), gern zur Verfügung.

 

Unberührt davon bleibt Styropor aus Verpackungen. Dies kann nach wie vor im Gelben Sack entsorgt werden.

 

Ihre APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH

 

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