Stellvertretende Schiedsperson gesucht!
Besetzung der Schiedsstelle des Amtes Brück
Laut Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz-SchG) werden Schiedspersonen auf fünf Jahre gewählt.
Das Amt Brück sucht eine/n stellvertretende/n Schiedsfrau/-mann für die Wahrnehmung dieser Funktion.
Aufgabe einer Schiedsperson ist es, in Streitigkeiten und kleineren Strafsachen außergerichtlich zu vermitteln und ggf. zu schlichten.
Nach den gesetzlichen Vorgaben soll die Schiedsperson im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Als Mindestalter ist das 25. Lebensjahr vorgegeben.
Die durch den Amtsausschuss des Amtes Brück gewählte und vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigte Schiedsperson wird durch den „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“ für ihre Tätigkeit ausgebildet.
Die Tätigkeit in der Schiedsstelle ist für die Schiedsperson selbstverständlich nicht mit Kosten verbunden aber auch nicht mit Einkommen.
Wenn Sie interessiert sind, dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 22. Juli 2016 an das
Amt Brück
Amtsdirektor Herr Großmann
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822 Brück
gez.
Großmann
Amtsdirektor