Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Stellvertretende Schiedsperson gesucht!

Amt Brück, den 27. 06. 2016
0 Kommentare

Besetzung der Schiedsstelle des Amtes Brück                        

 

Laut Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz-SchG) werden Schiedspersonen auf fünf Jahre gewählt.

 

Das Amt Brück sucht eine/n stellvertretende/n Schiedsfrau/-mann für die Wahrnehmung dieser Funktion.

 

Aufgabe einer Schiedsperson ist es, in Streitigkeiten und kleineren Strafsachen außergerichtlich zu vermitteln und ggf. zu schlichten.

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben soll die Schiedsperson im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die Amtsgeschäfte erforderliche  Zeit verfügen. Als Mindestalter ist das 25. Lebensjahr vorgegeben.

 

Die durch den Amtsausschuss des Amtes Brück gewählte und vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigte Schiedsperson wird durch den „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“ für ihre Tätigkeit ausgebildet.

 

Die Tätigkeit in der Schiedsstelle ist für die Schiedsperson selbstverständlich nicht mit Kosten verbunden aber auch nicht mit Einkommen.

 

Wenn Sie interessiert sind, dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 22. Juli 2016 an das

 

Amt Brück

Amtsdirektor Herr Großmann

Ernst-Thälmann-Straße 59

14822 Brück

 

gez.

Großmann      

Amtsdirektor

 

Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
  _____     _____                ___    
 / ____||  |  ___||     ___     / _ \\  
/ //---`'  | ||__      /   ||  | / \ || 
\ \\___    | ||__     | [] ||  | \_/ || 
 \_____||  |_____||    \__ ||   \___//  
  `----`   `-----`      -|_||   `---`   
                         `-`            
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 505288