Beantragung von Wahlscheinen zur Landtagswahl 2019

Amt Brück, den 09. 08. 2019
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Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler des Amtes Brück,

 

für die am 01.09.2019 stattfindenden Landtagswahlen, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich, dies kann auf mehrere Arten erfolgen:

 

  1. Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus und können die Unterlagen direkt im Amt Brück im Einwohnermeldeamt abholen.

  2. Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aus und schicken diese an das Amt Brück, dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt.

  3. Sie scannen den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte ein und beantragen die Unterlagen über das Online-Portal.

  4. Sie beantragen die Unterlagen, bis spätestens 28.08.2019 11.00 Uhr, über das Online-Portal.    

  5. Ab 28.08.2019 11.00 Uhr bis 30.08.2019 11.00 Uhr ist die Beantragung nur zur persönlichen Abholung durch den Antragsteller in der Meldebehörde möglich.                                                                                                                            

 

Online-Portal     (nicht mehr möglich)

 

 Bei Fragen können Sie sich unter 033844 62 337 an das Amt Brück wenden.

 

 

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