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Stallpflicht in Potsdam-Mittelmark aufgehoben

Golzow, den 23. 03. 2017
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Mit Wirkung vom 22. März 2017 hebt das kreisliche Veterinäramt die allgemeine Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Potsdam-Mittelmark auf.

Die mit Allgemeinverfügung vom 24. November 2016 für den Landkreis Potsdam-Mittelmark angeordnete Stallpflicht des Geflügels wird mit Wirkung vom 22. März 2017 aufgehoben.

Nach einer aktuellen Risikoeinschätzung zum Seuchengeschehen für die Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind die Nachweise bei Wildvögeln rückläufig. Der Vogelzug hat eingesetzt und die Winterrastplätze sind verlassen.

Geflügelhalter können auf freiwilliger Basis weiter ihre Bestände aufgestallt lassen, um diese vor dem Eintrag von Geflügelpesterregern zu schützen. Totfunde von Wildvögeln sind dem Veterinäramt zur Untersuchung zu melden.

Die Erlasse des Ministeriums der Justiz, für Europa und Verbraucherschutz vom 25. November 2016 und 21. Dezember 2016 wurden aufgehoben.

Die Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelbeständen vom 18. November 2016 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesanzeiger vom 18.11.2016) gilt bis auf weiteres fort.

 

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