Steuern/Abgaben: Fälligkeit am 15.11. beachten !

Amt Brück, den 07. 11. 2017
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Bitte beachten Sie die in Ihrem Abgabenbescheid des Amtes Brück angegebenen Fälligkeiten und zahlen Sie den zum 15.11. fälligen Betrag unter Angabe Ihres Kassenzeichens auf eines der genannten Konten ein. 

 

Bei erteilter Einzugsermächtigung, wird der fällige Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

 

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