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Standesamt/ Friedhofswesen

Personenstandsurkunde


Kurzinformationen

Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige Urkunden, Eheurkunden sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt und entsprechend § 5 PStG archiviert.

 

Archiviert wird das:

Geburtsregister nach 110 Jahren,

Eheregister nach 80 Jahren,

Sterberegister nach 30 Jahren .

 

Urkunden aus bereits archivierten Registern können nur beim

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Kreisarchiv

Postfach 1138

14801 Bad Belzig

Tel: 033841- 91176 beantragt werden.


Beschreibung

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Beglaubigte Abschriften € 15,00
Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 15,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

 


Ansprechpartner

Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-335
Telefax (033844) 62-119


Formulare

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KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

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