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Standesamt/ Friedhofswesen

Eheschließung


Kurzinformationen

Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigt das Standesamt eine Ermächtigung von dem Standesamt, in dessen Stadt einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dazu melden Sie dort Ihre Ehe an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie in xyz getraut werden möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in xyz eine Ermächtigung erteilen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.


Deutsche, welche im Ausland die Ehe geschlossen haben, können die Nachbeurkundung im deutschen Eheregister beantragen 


Beschreibung

Namensführung in der Ehe

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsam Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.

  • Seit 2004 ist es ebenfalls möglich, einen Namen, der nicht der Geburtsname eines Verlobten ist (z.B. Ehename der Vorehe) zum neuen Ehenamen zu bestimmen.

  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.

Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden. Anmeldung der Eheschließung hier wird in einem persönlichen Gespräch der Termin für Ihre Eheschließung festgelegt. Der Termin kann auch telefonisch mit unseren Standesbeamtinnen vereinbart werden. Wir sind bemüht Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags, nach Wunsch aber auch an Sonnabenden möglich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Meldebescheinigung (eine Meldebescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)

  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister beider Verlobten (die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bekommen Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes).

 

In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt melden:

  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet

  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit

  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind

  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder

  • eine/r der Verlobten ist adoptiert

  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden


Gebühren

Die Koste setzen sich, je nach Sachlage, aus den folgenden Gebühren zusammen.

 

1 Eheurkunde:  15,00 €, jede weitere 7,50 €

1 mehrsprachige Eheurkunde:   15,00 €

1 Prüfung der Ehevoraussetzungen, deutsches Recht:    51,00 €

1 Prüfung der Ehevoraussetzungen, je ausländisches Recht:   30,00 €

1 erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, dt. Recht:   25,00 €

1 Eheschließung in den Amtsräumen während der allgemeinen Dienstzeiten: 45,00 €

1 Eheschließung in den Amtsräumen außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten: 100,00 €

1 Erklärung zur Namensführung nach der Eheschließung:   37,00 €

1 Ehefähigkeitszeugnis, deutsches Recht:   51,00 €

1 Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe:   85,00 €

1 Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe je ausländischer Ehepartner :  30,00 €  

1 Bescheinigung über die Erklärung zur Namensführung:   15,00 €

    


Ansprechpartner

Frau Bimberg
Gebäude II Zimmer:
Ernst-Thälmann-Str. 59
Telefon (033844) 62-335
Telefax (033844) 62-119


Formulare

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KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

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